

Trennungs- und Scheidungsberatung
Im Berichtszeitraum meldeten sich 13 Familien zur Trennungs- und Scheidungsberatung an. Die persönlichen Gespräche mit den Eltern und telefonischen Beratungen verteilten sich auf insgesamt 45 Beratungsstunden. Drei Eltern nahmen lediglich Kontakt zum Kinderschutzbund auf, die vereinbarten Gesprächstermine wurden dann aber nicht von ihnen wahrgenommen.
Begleiteter Umgang
Insgesamt hatten wir 2010 40 Fälle in diesem Bereich.
Die meisten Familien wurden uns von den Amtsgerichten (20), gefolgt vom Jugendamt bzw. der AWO (17) zugewiesen. Nur drei Familien kamen von sich aus, weil sie von diesem Angebot des Kinderschutzbundes gehört hatten.
Von den 57 betroffenen Kindern (25 Familien mit einem Kind, 13 Familien mit zwei und 2 Familien mit drei Kindern) konnten 24 im Alter von 1 bis 13 Jahren ihren umgangsberechtigten Elternteil in Räumlichkeiten, die der Kinderschutzbund zur Verfügung gestellt hatte, sehen.
Insgesamt fanden 17 Kennenlern-Termine und 121 begleitete Kontakte statt.
Sechs Familien befanden sich Ende des Jahres noch in der Vorbereitungsphase bzw. auf der Warteliste.
In 12 Fällen wurden bereits Kontakte zwischen Kindern und Umgangsberechtigten betreut, der Begleitete Umgang wird in 2011 fortgesetzt.
Drei Familien hatten Begleiteten Umgang im Vorjahr, in 2010 fand lediglich eine Nachbetreuung statt.
In zwei Familien mündete der Begleitete Umgang in freie Kontakte zwischen Kindern und Umgangsberechtigten, es folgte eine Nachbetreuung in Form von Elterngesprächen.
In zwei weiteren Familien war ein freier Umgang bereits in der Vorbereitungsphase möglich.
In 15 Fällen kam es nicht zu Begleitetem Umgang beim Kinderschutzbund bzw. wurde dieser abgebrochen, weil
- die Kinder eine Fortsetzung oder Aufnahme der Kontakte verweigerten (3),
- der umgangsberechtigte Elternteil nicht kam (4) bzw. einen von der Mutter gerichtlich erzwungenen Umgang ablehnte (1),
- der betreuende Elternteil sich nicht meldete (3) bzw. den Begleiteten Umgang ablehnte (1),
- die betreuende Mutter sich zwar eine Fortsetzung der strengen Anfangsregeln im Begleiteten Umgang, nicht aber weitergehenden Schritten in Richtung eines freien Umgangs zustimmten (2) oder
- Mutter und Kinder in der Vorbereitungsphase den Wohnort wechselten (1).
Von den 12 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen (die nicht alle im gesamten Berichtszeitraum aktiv waren) wurden insgesamt 544 Zeitstunden eingebracht.
Der Kinderschutzbund Germersheim bietet bereits seit Ende 1994 Begleiteten Umgang an. Im Verlauf dieser Zeit wurden neun Gruppen von BetreuerInnen geschult und anschließend in den verschiedenen Familien eingesetzt.
Da die BetreuerInnen sich jeweils zu einer Mitarbeit für die Dauer von zwei Jahren verpflichten, ist für den Herbst 2011 ist eine weitere Schulung geplant.
Interessenten können sich unter der Telefonnummer 07274/9491704 unverbindlich informieren.
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